§ 7 StVO



(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).


Donnerstag, 5. Juli 2007

 

Reissverschluss! - Verfahren?

Unter diesem Motto sollte man T-Shirts und Aufkleber drucken, denke ich.

Weiterhin frage ich mich, warum generell mit sehr wenigen Schildern auf das RVV hingewiesen wird, obwohl es diese ja gäbe...

Donnerstag, 28. Juni 2007

 

Hier ein Flugblatt zum ins Auto legen ;)


StVO74-Hinweis als PDF


Montag, 18. Juni 2007

 

Sonntag, 17. Juni 2007

 

Gedanken aus dem "Lexikon der Rechtsirrtümer"

"[...] Wo eine Schlange ist, da muss man sich hinten anstellen - nach diesem völlig unsinnigen Prinzip verfährt leider immer noch die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer, wenn eine Fahrspur wegfällt, quasi nach dem Motto: 'Was am Sparkassenschalter richtig ist, kann im Straßenverkehr nicht verkehrt sein.' [...]"

Quelle: Dr. jur. Ralf Höcker - Lexikon der Rechtsirrtümer, erschienen im Ullstein-Verlag (bei amazon.de)

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